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EIN DEMOKRATISCHER UND SOZIALER RECHTSSTAAT Aber auch der Gesetzgeber ist nicht frei, sondern an die Verfassung gebunden. Cesetze unterliegen der verfassungsgerichtlichen Prüfung. Sie sind für nichtig oder verfassungswidrig zu erklaren, wenn sie mit der Verfassung nicht Der Roland von Bremen versinnbildlicht seit dem 14. jahrhundert die Freiheit der Stadt und die eigene Cerichtsbarkeit_ B Nach der zwölfjáhrigen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von 1933 bis 1945 gehörte die Wiedererrichtung eines Gemeinwesens, in dem die Macht des Staates begrenzt und die Rechtsstellung des einzelnen Bürgers durch Rechtsgarantien gesichert ist, zu den fundamentalen Forderungen beim staatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, enthált die grundlegenden Aussagen über Aufgaben und Aufbau des Staates sowie überdie Stellung des Bürgers im Staat. Die unverletzbaren Rechte des Bürgers stellt die Verfassung in einem Katalog der Grundrechte an den Anfang. Wesentliche Bestandteile der rechtsstaatlichen Ordnung sind das Gebot der Gerechtigkeit und der Grundsatz der Rechtssicherheit. Rechtssicherheit bedeutet, daí?> jedermann weiü, was als Recht gilt und wer befugt ist, neues Recht zu setzen. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe derGesetzgebung (Legislative) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt. Dieser Grundsatz der Teilung und Trennung der Gewalten ist eine wesentliche Ausprágung des Rechtsstaatsprinzips. Die Verwaltung ist ausdrücklich an Gesetz und Recht gebunden. jeder Eingriff der Verwaltung in Rechte des Bürgers muli auf einem Gesetz beruhen. Alle Malinahmen des Staates, die in Rechte eines einzelnen eingreifen, sind der Kontrolié durch unabhángige Gerichte unterworfen. I !|