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VORWORT.
Wenn man von einer Erscheinung sagt, daß sie »historisch«, »geschichtlich« sei, so will man in der Regel damit ausdrücken, daß sie in irgendwelcher Beziehung zur Vergangenheit stehe.
Für die Gesellschaftswissenschaft, die die Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens, im besonderen die eigentümlichen Gebilde der Verbandseinheiten, des Staats, der Nation usw. untersucht, besteht nun Anlaß, zu fragen: Worin bestehen diese Beziehungen zur Vergangenheit, zu Vergangenem? Was bedeutet es, wenn wir die Kultur oder das Recht, den Staat oder die Kirche »geschichtliche« Größen nennen? Was liegt tatsächlich vor, wenn wir sagen, daß die Vergangenheit, d. h. ein in der Vergangenheit Liegendes »in die Gegenwart hereinrage«, oder daß ein Gegenwärtiges in die Vergangenheit »hinaufreiche«?
Der Tatbestand, der hier gegeben ist, soll in der vorliegenden Schrift untersucht werden.