Bővebb ismertető
In den vergangenen Jahren wurden in Ungarn eine Reihe wichtiger
Gesetze erlassen, die die wirtschaftliche Öffnung und Umgestaltung des
Landes im Bereich der Rechts- und Wirtschaftspolitik unterstützen.
Zu den wichtigsten Ereignissen der ungarischen Rechtsschöpfung zählte
das Gesetz Nr. VI von 1988 über die ungarischen Wirtschaftsgesellschaf-
ten (nachfolgend „Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften" genannt). Es trat
am 1. Januar 1989 in Kraft. Ziel war im allgemeinen die Schaffung eines
organisatorischen Rahmens für eine soziale Marktwirtschaft. Das Gesetz
regelt die Gesamtheit des Gesellschaftsrechts unmittelbar und bietet dadurch
für den ausländischen Investor eine größere Rechtssicherheit. Der Geltungs-
bereich des Gesetzes über Wirtschaftsgesellschaften wurde ausgedehnt auf
Gesellschaften, die gegründet wurden von:
- inländischen juristischen Personen bzw. Privatpersonen,
- Ausländische Gesellschaften mit inländischen juristischen Personen
bzw. Privatpersonen,
- Ausländern bzw. Privatpersonen untereinander.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat der ungarische Staat das Prinzip
der Freiheit der Vereinigung eingeführt. Die Gründer einer Gesellschaft
können frei die ihnen am geeignetsten erscheinende Gesellschaftsform (§ 2
Abs.l) wählen (Ausnahme § 4 Abs. 3 bei Bank- und Versicherungsgeschäf-
ten). Hierbei baut das ungarische Gesellschaftsrecht auf dem Prinzip des
Formenzwanges auf, d.h. eine Gesellschaft muß bestimmten Formerforder-
nissen genügen. Es wird zwischen Gesellschaften mit (GmbH, AG) und ohne
(OHG, KG) Rechtspersönlichkeit unterschieden.
Ausländer, die Gründungsmitglieder bzw. Mitglieder einer Gesellschaft
sein wollen, müssen zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen nach heimischen Recht über eine Firma verfügen oder in
einem Firmenregister eingetragen sein (§ 7).
(Seit 1990 können auch Privatpersonen eine Gesellschaft gründen.)
- Der ausländische Investor muß seine eigenen finanziellen Einlagen in
konvertierbarer Währung leisten (§12 Nr. XXIV des Jahres 1988 über die
Investitionen von Ausländern in Ungarn).