Bővebb ismertető
Politik und Verwaltung
In der Reihe der Ereignisse, die sich in Ungarn seit dem Erscheinen des letzten Jahrganges des U. W.-Jb. zugetragen haben, gebührt der Wiedererwerbung eines Teiles des im Friedensvertrag von Trianon von Ungarn losgerissenen und der Tschecho-Slowakei angegliederten Gefbietes unstreitig der erste Platz. Über die wirtschaftliche Bedeutung dieser Vergrößerung des ung. Staatsgebietes (von einer Gesamtfläche von 93.073 auf 117.141 qkm und von einer Gesamtbevölkerung von 9.07 auf 10.05 Mill. Seelen) unterrichtet ein besonderer Aufsatz im vorliegenden Bande.
Die Wiedererwerbung dieser Gebiete hat ein im Friedensvertrag von Trianon an Ungarn begangenes Unrecht gutgemacht. Die Bevölkerung dieses Gebietes ist nämlich ¦—• wenn man von dem von Ruthe-nen bewohnten sogenannten Karpathenland absieht — fast ausschließlich magyarisch, und seine Angliederung an die Tschecho-Slowakei konnte durch keinerlei ethnische Gründe gerechtfertigt werden. Als im September und Oktober 1938 das sudetendeutsche Gebiet dem Deutschen Reich angegliedert wurde, erhob am 28. September auch die ungarische Regierung die Forderung, daß das den Sudetendeut-schen eingeräumte Selbstbestimmungsrecht auch der magyarischen Minderheit in der Tschecho-Slowakei eingeräumt werde. Diesen Schritt wiederholte Ungarn am 3. Oktober in noch nachdrücklicherer Formi Die tschecho-slowakische Regierung betraute hierauf 'eine aus den Führern des damals gebildeten slowakischen autonomen Landes bestehende Delegation damit, in der Frage der neuen Grenzziehung mit der ungarischen Regierung Verhandlungen zu führen. Diese Verhandlungen begannen am 10. Oktober in Komárom, führten jedoch zu keinem Ergebnis. Darauf beantragte die ung. Regierung die Einberufung eines Schiedsgerichtes zur Entscheidung der strittigen Fragen. Zu Schiedsrichtern wurden im Einvernehmen mit der Prager Regierung die Minister des Äußern des Deutschen Reiches und Italien bestellt. Am 2. November erbrachte dieses Schiedsgericht in Wien seine Entscheidung, laut welcher Preßburg und das Von Ruthenen bewohnte Karpathenland der Tschecho-Slowakei, dagegen die Städte Komárom, Ipolyság, Rozsnyó, Kassa, Ungvár und Munkács (samt deren Umgebung) Ungarn zuerkannt wurden.
Am 14. März 1939, als die Slowakei ihre volle Selbständigkeit erklärte, forderte die ung. Regierung mit Rücksicht darauf, daß in dem karpathorussischen Gebiete vollkommen anarchische Zustände herrschen, welche auch den Frieden der Bevölkerung der ung. Grenzgebiete bedrohen, daß die tschechischen Truppen aus dem Karpathenland zurückgezogen werden. Als diesem Ultimatum nur teilweise entsprochen wurde, rückte das ung. Heer in das Karpathenland ein und in wenigen Tagen war das ganze Gebiet besetzt. Am 17. März erreichte das ungarische Heer die Grenze Polens. Das Karpathenland erhielt
nach seiner Angliederung an Ungarn eine autonome Verwaltung.
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In der inneren Politik Ungarns stand ein Regierungswechsel und die Neuwahl des Abgeordnetenhauses im Mittelpunkt der Ereignisse. U. W.-Jb. XV. 1