TEILI TITEL I DEFINITION UND ZIELE DER UNION ARTIKEL 1-1 Gründung der Union (1)Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, begründet diese Verfassung die Europáische Union, der die Mitgliedstaaten Zustándigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen. Die Union koordiniert die diesen Zielen dienende Politik der Mitgliedstaaten und übt die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Zustándigkeiten in gemeinschaftlicher Weise aus. (2)Die Union steht...
TEILI TITEL I DEFINITION UND ZIELE DER UNION ARTIKEL 1-1 Gründung der Union (1)Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, begründet diese Verfassung die Europáische Union, der die Mitgliedstaaten Zustándigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen. Die Union koordiniert die diesen Zielen dienende Politik der Mitgliedstaaten und übt die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Zustándigkeiten in gemeinschaftlicher Weise aus. (2)Die Union steht allén europáischen Staaten offen, die ihre Werte achten und sich verpflichten, sie gemeinsam zu fördern. ARTIKEL 1-2 Die Werte der Union Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechts-
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Cím: Vertrag über eine Verfassung für Europa [antikvár]
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