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Vorwort
Im englischen Strafrecht gibt es eine ausgeprägte Tendenz, das Studium des Verbrechens von seiner früheren Basis der gesellschaftlichen Bezüge und des Moralbegriffs zu lösen und mehr auf die Seite der wissenschaftlichen Untersuchung und der Psychologie zu verlagern. Die alten Zeiten, da man die Schixld den Eltern, der Erziehung, dem Umgang mit anderen zuschob, sind vorbei, und die Wissenschaft hat zu einer objektiveren Sicht der Dinge geführt. Früher mußte sogar die Schule die Schuld für ein Verbrechen einstecken, das von jemandem aus ihren Kreisen begangen worden war. Ein Geistlicher pflegte in die Zelle des zum Tode Verurteilten zu treten und mit erhobenem Zeigefinger sein Urteil zu sprechen: »Du mußt deine verdiente Strafe auf dich nehmen. Der Herr ist mit dir. Und Beten hilft immer«, nur um von dem Gefangenen unterbrochen zu werden: »Der Herr - wer is das? Nie gesehn. Was is Beten? Kenn ich nich.«
Dieser Richtimgswechsel ist noch beschleunigt worden von dem imgemeinen Interesse an der Zukunft, die uns das dritte Jahrtausend bringen wird, wenn wir nicht erwachsen genug sind, sie zu verhüten.
Einer der vmermüdlichsten Gefängnisbesucher war Charles Dickens, der eine Unterredung mit einem zum Tode Verurteilten verlangte, sobald er ein Gefängnis betrat. Er redete nicht über Gott, sondern sammelte Augenblicke mit Charakterstudien, um sie in seinen Büchern zu verarbeiten. Er liebte die Sprache und schloß aus ihr auf Charakter imd Persönlichkeit seiner Gesprächspartner. Kleine Leute waren Unschuldslämmer. Stämmige ixnd sehr großgewachsene Gestalten waren meistens Schurken.
Diese neue Einstellimg zum Verbrechen ist jedoch nicht ohne Präzedenzfall. Thomas de Quincey, ein sehr fruchtbarer Schriftsteller aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts,