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Für die gerechten Forderungen der Bremer Eisenbahner!
Rede in der Bremer Bürgerschaft 2. Mai 1906
Mir sind aus den Kreisen der Arbeiter im Eisenbahnbetrieb des Freigebiets wieder allerlei Klagen zugegangen, die idi mir erlauben möchte, zur Kenntnis der Bürgerschaft^ zu bringen. Anläßlich des im verflossenen Winter gesteigerten Güterverkehrs im Freigebiete sind einzelnen Beamtenkategorien Gratifikationen für außerordentliche Dienstleistungen gewährt worden. Wir sind ja grundsätzlich gegen die Gewährung von Gratifikationen, wir sind der Meinung, daß andere Mittel vorhanden sind, um Über- und Mehrarbeit zu bezahlen. Ich würde aber trotzdem heute nichts dagegen gesagt haben, wenn diese Gratifikationen allen beteiligten Arbeitern gleichmäßig gewährt worden wären. Dies ist aber leider nicht der Fall gewesen. Zunächst, wie mir zu Ohren gekommen ist, sollten die sechs Lokomotivführer und die sechs Heizer je 50 Mark erhalten, ferner zwei Hilfsheizer und ein Hilfs-telegraphist je 30 Mark. Ich will hier einschalten, daß diese Beamten dem Maschinenpersonal angehören und dem Maschinenbauingenieur Overbeck unterstellt sind. Ferner ist mir mitgeteilt worden, daß, als diese Gratifikationen bei der Deputation^ beantragt waren, der Stationsvorsteher Bücking für seine ihm unterstellten Beamten
' Anm. d. Red.: Bürgerschaft — parlamentarische Vertretung der Bürger in den drei Hansestädten Bremen, Hamburg, Lübeck. Sie bilden mit dem Senat, der gegen ihre Beschlüsse das Einspruchsrecht hatte, die gesetzgebende Körperschaft sowohl für die kommunalen Angelegenheiten der Stadt als auch für die staaflidien Angelegenheiten des gesamten Gebietes. Zu diesem gehörten bei Bremen die Städte Vegesadc und Bremerhaven sowie eine Anzahl Landgemeinden. Die wahlberechtigten Bürger waren in 8 Klassen eingeteilt. Klasse 1: die akademisch Gebildeten, Klasse 2: die zur Börse zugelassenen Kaufleute, Klasse 3: vorwiegend die Gewerbetreibenden mit mindestens 100 Beschäftigten, Klasse 4: Arbeiter, Angestellte, Beamte, kleine Gewerbetreibende und Kaufleute der Stadt Bremen (die überwiegende Mehrheit aller Wahlbereditigten), die Klassen 5 und 6: Vertreter aus den Städten Vegesadc und Bremerhaven, Klasse 7: die Grundbesitzer mit mindestens 3 Hektar Land, Klasse 8: die keiner der vorgenannten Klassen angehörenden Bürger des Landgebietes. Die Klassen 1, 2, 3 und 7 veriugten infolge des reaktionären Wahlgesetzes über die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft.
2 Anm. d. Red.: Deputationen — aus Mitgliedern des Senats und der Bürgersdiaft eingesetzte Ausschusse, denen die Verwaltung bestimmter Arbeitsgebiete, zum Beispiel d-^r tmanzen, Steuern, Schulen usw., übertragen ist.