Bővebb ismertető
A
abbeeren
Traubenbeeren vor dem Pressen von den Stielen trennen. Werden Beeren und Stiele zusammen gepreßt wird der Wein gerb-stofftialtiger und herb.
Abfüllung
Die ^ amtliche Prüfungsnummer wird jeweils für eine bestimmte Abfüllung gegeben, d. h., wenn ein Wein aus der gleichen Lage und dem gleichen Jahrgang in verschiedenen Behältnissen (Fässern oder Tanks) ausgebaut wurde, so unterscheidet sich das Endprodukt Wein voneinander, weil immer Unterschiede im Reifegrad der Trauben, Lesetermin und bei der Gärung der Moste auftreten. Wenn daraus nicht ein Verschnitt hergesteilt wird, müssen selbst bei namensgleichen Weinen die einzelnen Fässer separat abgefüllt, gelagert und mit unterschiedlichen Prüfungsnummern in den Handel kommen. Die Weinbauämter machen regelmäßige Kontrollen, um die Artgleichheit einer bestimmten Abfüllung zu überprüfen.
_Abstich
Abgang
Bezeichnung für den Nachgeschmack, den jeder Wein nach dem Schlucken hinterläßt. Er ist individuell angenehm oder unangenehm. Hat ein Wein keinen Abgang, so werden die Geschmacksnerven nicht beansprucht, d. h., am Zungengrund hinterläßt der Wein keinen »Eindruck«, dabei wird die Zungenspitze aber von einem kräftigen Geschmack getäuscht. Man spricht dann von einem »kurzen« Wein. Bei der Wertung eines Weines ist der Abgang von großer Bedeutung.
abgebaut
Bezeichnung für einen alternden Wein, wenn er seine Frische verioren hat und matt und schal wird. Bei Rotweinen tritt dieses erst nach Jahrzehnten ein, ebenfalls bei qualitativ hochstehenden Weinen, wie Auslesen, Beeren- und Trockenbeerenauslesen. Tafel- und Landweine sowie frühreife Rebsorten bauen rascher ab und sollten daher jung getrunken werden.
abgerundet
Bezeichnung für einen Wein, der ausgeglichen ist. Ein abgerundeter Wein ist nicht unbedingt ein großer Wein. Er hat aber keine wesentlichen Mängel.
Abstich
Umfüllen eines Weines von einem Behälter in einen anderen unter gleichzeitiger Abtrennung des Trübes. Unter dem ersten Abstich versteht man das Abziehen des
Qualitätsweine mit Prädikat Kabinett dürfen nicht vor dem auf die Ernte der verwendeten Trauben folgenden 1. Januar, andere Qualitätsweine mit Prädikat nicht vor dem 1. März abgefüllt abgegeben werden.