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STENDHAL (HENRY BEYLE) DIE CENCIDie wahre Qesdhidhte vom 7ode des Qiacomo und der Beatrice Cenci und der Lucrezia Petroni Cenci, ihrer Stiefmutter, die wegen des Verbrechens des Verwandtenmordes am vergangenen Samstag, dem ii. September 1599, hingeridhtet wurden, unter der Regierungunseres Heiligen Vaters, des Papstes Clemens VIII. Aldobrandini.Der schändliche Lebenswandel, dem Francesco Cenci, gebürtiger Römer und einer unserer reichsten Mitbürger, sich fortgesetzthingegeben, hat schließlich sein Verderben herbeigeführt. In einen vorzeitigen Tod hat er mit sich fortgerissen seine Söhne, kräftige und tapfere Jünglinge, und seine Tochter Beatrice, die kaum sechzehn Jahre alt zum Richtblock geführt wurde (heute vor vier Tagen) und doch schon für eine der schönsten Frauen der päpstlichen Staaten, ja des gesamten Italiens galt. Man sagt, daß Meister Guido Reni, einer der Schüler der berühmten Schule von Bologna, am vergangenen Freitag, dem Tage vor ihrer Hinrichtung, das Bildnis der unglücklichen Beatrice hat malen wollen. Wenn dieser große Maler seine Aufgabe so erfüllt hat wie bei den anderen Gemälden, die er in dieser Stadt verfertigt hat, so wird die Nachwelt sich eine Vorstellung davon machen können, wie groß die Schönheit dieser bewunderungswürdigen Jungfrau war. Damit sich nun aber auch einige Erinnerung ihres unvergleichlichen Unglücks bewahre sowie der erstaunlichen Kraft, mit der die Seele dieser echten Römerin diesem zu widerstehen verstand, habe ich mich entschlossen, das niederzuschreiben, was ich von den Umständen, die sie zum Tode geführt, gehört, wie auch das, was ich am Tage ihres glorreichen Unterganges selber gesehen. Die Personen, denen ich mein Wissen verdanke, befanden sich in Stellungen, die ihnen eine genaue Kenntnis selbst der geheimsten Umstände ermöglichten, ja selbst solcher, die noch heute in Rom völlig unbekannt geblieben sind, obgleich man doch seit sechs Wochen von nichts anderem als von dem Prozesse der Cenci gesprochen hat. Ich schreibe mit einer gewissen Offenheit, da ich sicher bin, meine Aufzeichnungen in einem wohlverwahrten Archive niederlegen zu können, aus dem sie gewiß erst nach meinem Tode in die Öffentlichkeit gelangen5