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PROLOG
An einem Tag im September 1979 berief der Generalsekretär der Vereinten Nationen eine geheime außerordentliche Sitzung ein, zu der sechsundvierzig Gesandte erschienen, die zusammengenommen fast alle Länder der Erde repräsentierten. Auf der Tagesordnung stand nur ein einziger Punkt: die Eskalation der internationalen Kriminalität. Verbrecher und Terroristen waren in der Lage, in einem Land zuzuschlagen und dann in ein anderes zu fliehen. Die nationalen Polizeikräfte aber konnten keine Staatsgrenze überschreiten, ohne mit dem diplomatischen Protokoll und den Hoheitsrechten der anderen Staaten in Konflikt zu geraten. Überdies war der Papierkrieg bei der Bearbeitung von Auslieferungsanträgen -soweit diese zwischen den einzelnen Ländern überhaupt möglich waren - sowohl kostspielig als auch zeitraubend. Außerdem hatten Anwälte in den entsprechenden Gesetzen Lücken entdeckt, was zur vorbehaltlosen Entlassung ihrer Mandanten führte. Es mußte also eine Lösung gefunden werden. Man einigte sich auf die Einrichtung einer internationalen Sondereinheit unter der Schutzherrschaft des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Dieser Einheit wurde der Name UNACO gegeben (United Nations Anti-Crime Organization). Ihre Aufgabe sollte es sein, >Personen oder Gruppen, die auf internationaler Ebene in kriminelle Handlungen verwickelt sind, abzuwehren, zu neutralisieren und/oder zu ergreifen^ Jeder der sechsundvierzig Gesandten wurde zum Schluß gebeten, ein detailliertes Curriculum vitae des von der jeweiligen Regierung benannten Kandidaten für die Position des UNACO-Direktors einzureichen. Die endgültige Entscheidimg darüber behielt sich der Generalsekretär vor.
Am 1. März 1980 begann die geheime Existenz der UNACO.
* UNACO-Charta, Artikel 1, Paragraph lc.